Erste Schritte / Übersicht
Kleinunternehmerregelung
Am 27.02.2019 werden EUR 1.000,- von der Bank behoben und in die Kassa gelegt.
Für diese Umbuchung sind 2 Belege vorhanden - der Kassabeleg für die Einlage in der Kassa und der Bankbeleg für die Abhebung, daher müssen auch beide Belege erfasst werden. Aus diesem Grund darf nicht Kassa an Bank gebucht werden, sondern Kassa und Bank werden in separaten Buchungen gegen das Zwischenkonto "Schwebende Geldbewegungen" gebucht.
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