Erste Schritte / Übersicht
Kleinunternehmerregelung
Die Salden der Umsatzsteuer-/Vorsteuerkonten werden gegen das Konto "FA-UST Umsatzsteuer-Zahllast" umgebucht. Die Umbuchung kann monatlich oder quartalsweise erfolgen, muss jedoch spätestens vor Übernahme der EB in das Folgejahr durchgeführt werden.
Für das Monat Jänner ergeben sich aus der Umsatzsteuervoranmeldung folgende Werte:
2500 Vorsteuer: EUR 1.500,00
3500 Umsatzsteuer: EUR 3.500,00
Ergibt Zahllast: 2.000,00
Umbuchung der Vorsteuer (Konto 2500) auf das Konto FA-UST
Umbuchung Umsatzsteuer (Konto 3500) auf das Konto FA-UST
Verbuchung der Zahllast (Überweisung vom Bankkonto)
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